Bei der Ermittlung bzgl. Grundkosten des Bestatters, inkl. Kremationskosten, höre ich immer wieder: Kosten für den Totenschein kann ich nicht einkalkulieren weil sie sehr unterschiedlich in der Höhe sind. Es geht um einen Haus- bzw. Heimsterbefall bei dem die Gebühren nach Nr. 100 GOÄ eindeutig sind! Es dürfen keine weiteren Positionen auf der Rechnung stehen!

Einfacher Satz
1,8facher Satz
2,3facher Satz
3,5facher Satz
14,57 €
26,23 €
33,51 €
51,00 €
von 08:00 bis 20:00 Uhr
Wegegeld
von 20:00 bis 08:00 Uhr
3,58 €
0 – 2 km
7,16 €
6,65 €
2 – 5 km
10,23 €
10,23 €
5 - 10 km
15,34 €
15,34 €
10 –25 km
25,56 €

Beispiel: Sterbefall am Sonntag um 22:00 Uhr und der Arzt hat einen Anfahrtsweg von 7 km.

Kosten: 48,85 € (33,51 € + 15,34 €) max. 66,34 wenn es Gründe für den 3,5fachen Satz gibt.

Sie haben mehr auf der Rechnung, dann wenden Sie sich an mich: 0 21 61 - 49 88 102