Ich helfe Ihnen dabei die Asche Ihres Verstorbenen in die Niederlande zu überführen. Damit entgehen Sie der in Deutschland geltenden Friedhofspflicht aus dem Jahr 1934.
Das niederl. Gesetz erlaubt die Übergabe der Asche nach einer Frist von 30 Tagen an Angehörige bzw. eine bevollmächtigte Person. Asche darf auch per Post zugesendet werden.
Alternativ gibt es auch eine Möglichkeit, die nur eine Wartezeit von 24 Std. benötigt!
Hier finden Sie einen Leitfaden sowie 2 Formulare alles im PDF-Format!

Wichtig: Man darf im Prinzip in Deutschland nicht einmal einen Teil der Totenasche im häuslichen Bereich aufbewahren oder im Garten beisetzen. Sogar die Asche als Diamant gepreßt ist verboten: KLICKEN!
Das alles sind Ordnungswidrigkeiten. Lesen Sie meine Denkanstöße!

Sie können die gesamte Asche zurück bekommen! Vorher wird vereinbart, wie bzw. worin. Auf Wunsch in einer wunderschönen Schmuckurne etc. Damit entfällt die Möglichkeit der Zuordnung und niemand kann Ihnen diese Asche wegnehmen und eine Zwangsbeisetzung erwirken!
Schauen Sie auch einmal in den Memory Shop!
So kann eine Beisetzung auch realisiert werden, wenn man sich damit auseinandersetzt: KLICK

Die Kosten sind nach 9 Jahren von 150 € zum 1.1.11 auf 200 € festgesetzt worden da auch in den Niederlanden die Friedhöfe teurer geworden sind.
Enthalten sind die Erledigung aller Formalitäten sowie die gewünschte anonyme Beisetzungsart.
Den Zeitraum der "angemessenen" Trauerzeit bestimmen Sie!

Noch Fragen? Rufen Sie an: 0 15 20 - 192 38 20 ich rufe ins Festnetz umgehend zurück!