
z. B. in den Niederlanden, die scheinbar uns Deutschen immer um Längen voraus sind.
Früher beim § 218, heute noch immer bei Sterbehilfe und allem was mit dem Tod zu tun hat.
Wer die Asche seines Verstorbenen in die Niederlande über ein Krematorium in Deutschland versenden läßt, der umgeht damit automatisch die in Deutschland geltende Friedhofspflicht, denn das niederl. Gesetzt erlaubt die Übergabe der Asche nach einer Frist von 30 Tagen an Angehörige bzw. eine bevollmächtigte Person. Asche darf auch per Post zugesendet werden.
Hier finden Sie einen Leitfaden sowie entsprechende Formulare alles im PDF-Format!
Jetzt kommt der entscheidende Punkt. Man darf im Prinzip in Deutschland nicht einmal einen Teil der Asche im häuslichen Bereich aufbewahren oder im Garten beisetzen. Das wären Ordnungswidrigkeiten.
Wissenswert ist: Totenasche kann nur über die Aschenkapsel zugeordnet werden, weil auf der Aschenkapsel alle Daten der verstorbenen Person stehen.
Ergo: Sie erhalten die Asche zurück, jedoch ohne Aschenkapsel sondern in Folie eingeschweißt bzw. in einer wunderschönen Schmuckurne etc. Damit entfällt die Möglichkeit der Zuordnung und niemand kann Ihnen diese Asche wegnehmen und eine Zwangsbeisetzung erwirken.
Dieser Weg über die Niederlande kostet 150 € für die Erledigung aller Formalitäten sowie der vorher gewünschten anonymen Beisetzung – Verstreuung – in den Niederlanden.
Den Zeitraum der "angemessenen" Trauerzeit bestimmen Sie!
Noch Fragen? Rufen Sie an: 0 15 20 - 192 38 20 ich rufe ins Festnetz umgehend zurück!
 |