
z. B. über die Niederlanden, die scheinbar uns Deutschen immer um Längen voraus sind.
Früher beim § 218, heute noch immer bei Sterbehilfe und allem was mit dem Tod zu tun hat.
Ich helfe Ihnen dabei die Asche Ihres Verstorbenen in die Niederlande zu überführen. Damit entgehen Sie automatisch der in Deutschland geltenden Friedhofspflicht aus dem Jahr 1934.
Das niederl. Gesetzt erlaubt die Übergabe der Asche nach einer Frist von 30 Tagen an Angehörige bzw. eine bevollmächtigte Person.
Asche darf auch per Post zugesendet werden.
Hier finden Sie einen Leitfaden sowie 2 Formulare alles im PDF-Format!
Jetzt kommt der entscheidende Punkt. Man darf im Prinzip in Deutschland nicht einmal einen Teil der Asche im häuslichen Bereich aufbewahren oder im Garten beisetzen. Sogar die Asche als Diamant gepreßt ist verboten, wobei ich hierzu auf folgende Site verweisen möchte: KLICKEN!
Das alles sind Ordnungswidrigkeiten. Lesen Sie meine Denkanstöße!
Wissenswert ist: Totenasche kann nur über die Aschenkapsel zugeordnet werden, weil auf der Aschenkapsel alle Daten der verstorbenen Person stehen.
Sie können die gesamte Asche zurück bekommen! Vorher wird vereinbart, wie bzw. worin. Auf Wunsch in einer wunderschönen Schmuckurne etc. Damit entfällt die Möglichkeit der Zuordnung und niemand kann Ihnen diese Asche wegnehmen und eine Zwangsbeisetzung erwirken!
Der Weg über die Niederlande kostet 150 € für die Erledigung aller Formalitäten sowie der vorher gewünschte anonyme Beisetzung – Verstreuung oder Baumbeisetzung – in den Niederlanden.
Den Zeitraum der "angemessenen" Trauerzeit bestimmen Sie!
Noch Fragen? Rufen Sie an: 0 15 20 - 192 38 20 ich rufe ins Festnetz umgehend zurück!
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